Ist das Produkt kostenlos, bist wahrscheinlich Du das Produkt!
Spionieren, Schnüffeln und mehr - täglich grüsst das Datensammeltier.

Wusstest Du eigentlich, dass sehr viele Seiten auf denen Du surfst, Daten über dich sammeln und speichern? Google zum Beispiel dokumentiert, welche Sprachbefehle, Suchanfragen Du eingegeben und welche Bilder Du dir angesehen hast. Unter Google #MyActivity kannst du dir ansehen, welche Daten von Dir gespeichert wurden und diese löschen. Ob sie dann aber wirklich auf den Servern verschwinden? Da kann man nur Google vertrauen, bei #facebook sind jedenfalls auch nach dem löschen eines Profils bei der Selbstauskunft Blätterweise Informationen über das Profil enthalten. Aus diesem Grund ist es wichtig auch Kinder für Datenschutz und kritischen Spuren im Internet zu sensibilisieren! Dienste wie Google, damit auch Youtube, Amazon und facebook, damit auch Whatsapp, Instagram etc. führen ähnliche Protokolle. Du erkennst diese kleinen Teilnahmebedingungen an, wenn Du mal wieder dieses "blabla" als gelesen oder einverstanden markierst, Nutzungsbedingungen heißt dieses "blabla". Gebt auf Euch acht und vertraut Euren Geräten nur das an, was auch jeder Data-Analyst oder schlimmstenfalls die öffentlichkeit wissen darf.

Um zu erfahren welche Aktivitäten Google von Dir erfasst, besuche diesen Link oder suche in Google den Punkt:
Google - My Activity
My Activity, meine Aktivitäten bei Google

Google speichert diese Daten nach eigenen Angaben nur zu Testzwecken und Du kannst sie zwar in dem Menü löschen, welche Auswirkungen das Speichern dieser Daten hat, kannst Du heute vermutlich noch nicht erahnen. Noch dürfen nicht alle Daten in Europa verwendet werden, wie das Beispiel "Whatsapp in Deutschland verboten" zeigt.

Warum die Sammlung privater Daten ein ernstzunehmendes Problem ist

Die gesammelten Daten sind in Zeiten von Big Data nicht nur sammelbar, sondern auch analysierbar und verknüpfbar. Du begibst Dich damit in Gefahr zum Opfer der SELEKTION DER SCHWACHEN zu werden.

Was kann ein Konzern mit solchen Daten anfangen?
Zuerst einmal kann man personifizierte Werbung anbieten, das Modell kennst Du schon. Gestern fragte dich Jemand ob du weißt wie diese Katzen mit dem langen Fell heißen. Du hast schnell im Netz nachgesehen und herausgefunden, dass die Perserkatze das gesuchte Tier ist und keinen weiteren Gedanken an diese Katze verschwendet, warum auch, wenn überhaupt willst du lieber einen großen Hund.

Datensammlung zu Marketingzwecken

Typisches Beispiel: Du gehst du auf deine Lieblingsseiten, surfst bei facebook, Instagram und wo auch immer du magst. Doch irgendwann merkst du, dass die Werbung genau weiss, was du gern magst, suchst vielleicht auf Anfrage einer Freundin wie alt eine Hauskatze werden kann. Kurz danach bemerkst du, dir wird Werbung für Katzenprodukte angezeigt:

Fressnapf - Neue Kratzbäume im Angebot. Amazon - Kuschelhöhlen für Katzen. Der Rest gepflastert mit Google Ads zu Perserkatzen. Das haben wir alle schon erlebt.
Wenn du dich schon immer gefragt haben solltest ob das Zufall ist, dann solltest du auf dieser Seite die Antwort darauf finden.
"Mir doch egal, wenn die meine Daten haben!"
Ja, das kann Deine Meinung sein, das ist Dein Recht. Was könnte man denn überhaupt damit anstellen, wenn Deine TrackerApp deine Schritte zählt? Wusstest Du dass Data-Analysts diese ganzen Daten auswerten können und solche Auswertungen zum Teil auch gehandelt werden?

Wusstest Du dass Konzernriesen wie Amazon oder Apple versuchen ins Gesundheitsgeschäft oder in Versicherungen einzusteigen?

Durch die Registrierung mit E-Mail Adresse am Gerät und auf Internetseiten wird jedes Smartphone mit seinen Daten verknüpfbar. Das Authentifizierungsprotokoll Kerberos hast Du schon oft benutzt,auch wenn Dir der Name jetzt nichts sagt.

Google MyActivity

EuGH bestätigt die Datenschutzbehörden in Schleswig Holstein und Hamburg gegenüber Facebook und Fanpage-Betreibern
"Mit seinem heutigen Urteil bestätigt der EuGH die Anordnung des ULD Schleswig-Holstein gegen die Betreiber von Facebook-Fanpages und weist diesen eine datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung der Daten durch Facebook zu. Gleichzeitig stellt der EuGH fest, dass gegenüber Facebook EU-weit nationales Datenschutzrecht durch die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten vor Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung fand, soweit eine entsprechende Niederlassung betrieben wurde.
Das Urteil hat zunächst einmal Folgen für alle Stellen, die Facebook-Fanpages betreiben.
Diese können sich künftig nicht mehr darauf berufen, für die Datenverarbeitung insbesondere von Personen, die diese Fanpages aufrufen und dadurch von Facebook getrackt werden, datenschutzrechtlich keine Verantwortung zu haben. Laut EuGH liegt hier eine gemeinsame Verantwortung vor, so dass Unternehmen und Behörden, die Fanpages betreiben, den Nutzern ihrer Fanpage gegenüber datenschutzrechtlich in ähnlicher Weise verpflichtet wie den Nutzern einer eigenen Homepage. Sie müssen von Facebook nun sowohl die volle Transparenz über die Verarbeitung der Nutzerdaten in diesem Zusammenhang gegenüber den Fanpage-Besuchern einfordern und, insoweit diese mit geltendem Datenschutzrecht nicht vereinbar ist, änderungen durch Facebook erwirken oder das Angebot beenden. Andernfalls kann dies im Einzelfall zu behördlichen Anordnungen ebenso wie zu der Verhängung von Bußgeldern führen, zumal die rechtmäßige Datenverarbeitung durch Facebook mit Blick auf das Setzen von Cookies oder die Speicherung der IP-Adresse des Webseitenbesuchers ohne Einwilligung betroffener Webseitenbetreiber und entsprechende Informationen überaus fraglich sind. Dies wurde zuletzt auch durch die Gerichte in Belgien bestätigt.
Die Anwendbarkeit des nationalen Rechts betrifft in der vom EuGH behandelten Sache die Rechtslage vor Inkrafttreten der DSGVO.
Es bestätigt damit auch die Anwendung des nationalen Rechts durch den HmbBfDI. Dieser hatte eine Anordnung gegen Facebook wegen des Massenaustausches von Daten mit WhatsApp erlassen. Die hiergegen seitens Facebook eingelegten Rechtsbeschwerden wurden in zwei Instanzen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das VG Hamburg und das OVG Hamburg abgewiesen. Hierzu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Das Urteil des EuGH bestätigt unsere langjährige Rechtsauffassung zur Anwendbarkeit des nationalen Datenschutzrechts. Damit ist klar: Gerade in der Frage der übermittlung von Daten zwischen Facebook und WhatsApp werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Pläne des Facebook-Konzerns, nach Inkrafttreten der DSGVO den Datenaustausch wieder aufzunehmen und damit das Rad datenschutzrechtlich zurückzudrehen, gestoppt werden.
Betreiber von Facebook-Fanpages müssen erkennen, dass sie rechtlich mit Facebook in einem Boot sitzen und sich damit ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht weiter entziehen können. Das gilt gerade auch für die vielen öffentlichen Stellen, die in besonderer Weise an Recht und Gesetz gebunden sind.
Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder werden nun entscheiden, wie das Urteil des EuGH umzusetzen ist.“

05.06.2018, HmbBfDI

Weitere Infos und Quellen
03.2018 - Aerztezeitung.de, Google & Co ante portas, Herbert Fromme, Wirtschaftsjournalist in Köln
03.2018 - Focus.de, Klage gegen Messenger-DiensteWhatsApp, Facebook und Instagram vor Verbot? Blackberry zieht vor Gericht 07.03.2018, dpa Das kanadische Unternehmen Blackberry zieht vor Gericht: Facebook, Instagram und WhatsApp sollen wegen angeblichen Patentverletzungen verboten werden. Ein Jurist sieht andere Gründe für die Klage.
04.2018 - Datenschutz.de, Verbot des Datenaustauschs zwischen WhatsApp und Facebook bestätigt
03.03.2018, Datensicherheit.de, OVG Hamburg bestätigt Verbot des Datenaustauschs zwischen WhatsApp und facebook
05.2018, Google - My Activity Direkt zu Google MyActivity

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